Sind Videodownloader legal?

Verschiedenste Videoportale, Social-Media-Plattformen und Streamingdienste bieten ihren Nutzern eine riesige Auswahl an Filmen, Serien, Musikvideos, Kurzvideos und vielem mehr. Da diese Inhalte oft nur online verfügbar sind, liegt es nahe, interessante Videos herunterzuladen, um sie sich später ansehen zu können – auch ohne Internetzugang. Für diesen Zweck gibt es ein großes Angebot an Videodownloadern, die sogar kostenfrei erhältlich sind. Aber ist das überhaupt legal?

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Videodownloader und die rechtliche Lage

Zunächst einmal: Ja, die Nutzung von Videodownloadern ist legal. Allerdings hängt die Legalität von verschiedenen Faktoren ab. Generell ist es Ihnen erlaubt, Kopien von legal hochgeladenen Videos für den Privatgebrauch anzulegen. Anders sieht es bei illegal veröffentlichten Inhalten aus. Videos, die ohne Berücksichtigung der entsprechenden Urheberrechte hochgeladen wurden, dürfen Sie nicht herunterladen. Ein Beispiel hierfür ist die Veröffentlichung eines Kinofilms, der bisher ausschließlich oder noch gar nicht im Kino gezeigt wurde, auf einem illegalen Videoportal oder einer Internettauschbörse.

Grundlage für diesen Sachverhalt bildet das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG). Es gesteht Urhebern von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst einen besonderen Schutz zu. Geschützt sind nach § 2 UrhG unter anderem

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme,
  • Werke der Musik,
  • pantomimische Werke, einschließlich Werke der Tanzkunst, und
  • Filmwerke.

Urheber verfügen über exklusive Rechte – sogenannte Nutzungs- und Verwertungsrechte. Nur sie entscheiden, wer ihre Werke nutzen, also beispielsweise verkaufen darf und in welcher Form sie veröffentlicht, vervielfältigt und verbreitet werden dürfen. Außerdem darf das Werk nicht ohne Einwilligung des Urhebers verändert oder bearbeitet werden.

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) – die sogenannte Privatkopie. Des Weiteren können geschützte Werke unter anderem zur aktuellen Berichterstattung (§ 50 UrhG) oder zu Lehrzwecken (§ 60a UrhG) genutzt werden.

Was ist mit dem Kopierschutz?

Wenn Sie ein Video ausschließlich für den privaten Gebrauch herunterladen und nicht für gewerbliche Zwecke nutzen, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Privatkopie. Eine derartige Kopie ist erlaubt, sofern das Video nicht von einer illegalen Quelle stammt. Jedoch ist auch zu beachten, ob das Video kopiergeschützt ist. Müssen Sie für den Download gewisse Verschlüsselungs- oder Kopierschutzmaßnahmen wie ein Digital-Rights-Management-System (DRM) umgehen, ist die Kopie nicht legal.

Inhalte von kostenpflichtigen Streamingdiensten wie Netflix, Disney+ oder Prime Video sind in der Regel mittels DRM geschützt. Die Anbieter stellen den Abonnenten allerdings eine Downloadfunktion zur Verfügung, die sie während des laufenden Abonnements nutzen können, um Inhalte offline anzusehen. Die Verwendung eines separaten Videodownloaders, der die geltenden Kopierschutzmaßnahmen umgeht, um Kopien auf dem eigenen Computer zu speichern, ist hingegen nicht erlaubt. Schließlich handelt es sich in diesem Fall um urheberrechtlich geschützte Inhalte, die nur mit einer gültigen Lizenz angesehen werden dürfen – also nur während der Dauer des jeweiligen Abo-Vertrags.

Mit dem Videodownloader öffentliche Videos herunterladen

Meist kommen Videodownloader zum Einsatz, um öffentlich zugängliche Videos von Plattformen wie YouTube herunterzuladen und auf einem Gerät zu speichern. Wie sieht es hier mit der Rechtmäßigkeit aus?

Zunächst einmal ist die Seriosität der Website entscheidend, von der Sie das Video herunterladen möchten. Handelt es sich um eine legale Quelle? Bezogen auf YouTube lautet die Antwort auf diese Frage Ja. Auch auf die Legalität der hochgeladenen Inhalte können die Nutzer hier grundsätzlich vertrauen. Schließlich löscht YouTube auf der Plattform veröffentlichtes Material, das Urheberrechte verletzt und somit illegal hochgeladen wurde, möglichst zeitnah selbst. Gleiches gilt übrigens bei Verstößen gegen andere Richtlinien des Unternehmens – zum Beispiel bezogen auf den Schutz von Kindern. Wenn Ihnen ein Video offensichtlich rechtswidrig erscheint, sollten Sie es lieber nicht herunterladen und gegebenenfalls melden.

Sofern Ihnen ein Video nicht verdächtig vorkommt, können Sie es für den privaten Gebrauch herunterladen. Sie dürfen Privatkopien auch an Verwandte und enge Freunde weitergeben, allerdings nicht in großen Mengen und selbstverständlich nicht gegen Bezahlung. Allgemein gelten bis zu sieben Privatkopien für den privaten Kreis als erlaubt. Letztendlich kommt es jedoch auf den Einzelfall und den persönlichen Bedarf an.

Was sagen die AGB?

YouTube bezeichnet das Herunterladen von Videos in seinen Nutzungsbedingungen als „nicht zulässig“. Ob das Unternehmen die Erstellung einer Privatkopie durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen kann, ist rechtlich jedoch nicht eindeutig geklärt. Zudem ist das Herunterladen von YouTube-Videos ohne Anmeldung und somit auch ohne das Akzeptieren der AGB möglich.

Fazit: Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie öffentliche Videos für den privaten Gebrauch bei YouTube oder anderen legalen Internetportalen mit einem Videodownloader herunterladen. Ihr Recht auf das Erstellen von Privatkopien ist gesetzlich im UrhG verankert. Sofern Sie die hier genannten Faktoren berücksichtigen, sind Sie also auf der sicheren Seite.

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